Ambulant betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen
Der SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste e.V. im Landkreis Saarlouis bietet schon seit 1987 „Ambulant betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen“ an.
Zurzeit stehen 6 Plätze in 2 Wohngruppen zur Verfügung.
In der Wohngruppe stehen jeder Bewohnerin/jedem Bewohner ein eigenes hell und vollständig eingerichtetes Zimmer mit Telefon- und Fernsehanschluss zur Verfügung.
Bei ausreichendem Platz können zusätzliche Möbelstücke (z. B. Sessel) mitgebracht werden. Die anderen vollausgestatteten Räumlichkeiten wie Küche, Badezimmer, Wasch- und Trockenräume, teilen sich die Bewohnerinnen/Bewohner.
Seit 2012 bietet der SKM zusätzlich 6 Appartements an. Diese können durch ihre räumliche Nähe zu den Wohngruppen und unserem Büro ständig eine Ansprechpartnerin/einen
Ansprechpartner bieten und dadurch den Übergang von z. B. der Wohngruppe in eine eigene Wohnung erleichtern.
Dort wie auch in anderen selbst angemieteten Wohnungen können Betroffene in der Form des Einzelwohnens ambulant betreut werden. Im Gegensatz zu den Wohngemeinschaften leben die Klientinnen/Klienten hier in ihrer eigenen Wohnung und werden von einer Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter je nach Bedarf und nach Absprache aufgesucht. Über den Bedarf jeder/jedes Einzelnen entscheidet der Kostenträger – das Landesamt für Soziales (www.saarland.de) – entsprechend den bestehenden Leistungsvereinbarungen.
Die wöchentlichen Betreuungszeiten liegen derzeit zwischen 3 und 6 Stunden. Die Klientinnen/Klienten im betreuten Einzelwohnen sollten in der Lage sein, ohne die intensivere Betreuung, die in der Wohngruppe gegeben ist, auszukommen.
In der Appartementanlage steht ebenfalls ein Zimmer zur Verfügung, um den Betreuten im Einzelwohnen die Möglichkeit zu geben, in Krisensituationen vorübergehend hier einzuziehen, um stationäre Aufenthalte zu vermeiden.
Aufgenommen werden erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die einerseits nicht mehr auf stationäre Hilfen (z. B. Krankenhaus, Heim, usw.) angewiesen sind, andererseits aber noch nicht in der Lage sind, ein selbstständiges Leben zu führen.
Der psychisch kranke Mensch bestreitet seinen Lebensunterhalt durch Rente, Lohn oder staatliche Hilfen selbst. Für Lebensmittel, Kleidung usw. kommt jede/jeder selbst auf. Während im Einzelwohnen die Betroffene/der Betroffene Miete und Nebenkosten seiner Wohnung finanzieren muss, zahlen die Bewohnerinnen/Bewohner in den Wohngruppen eine Miete von zurzeit 300,- € inklusive aller Nebenkosten (Stand: Oktober 2022).
Die Kosten für die Betreuung übernimmt das Landesamt für Soziales. Je nach Vermögenslage wird jedoch eine angemessene Kostenbeteiligung eingefordert.
Voraussetzung für die Bewilligung von Hilfen zum selbstbestimmten Leben und Wohnen für erwachsene Menschen mit einer seelischen Behinderung (Eingliederungshilfe) ist zunächst der Antrag beim Landesamt für Soziales: abs@las.saarland.de
Das „Ambulant betreute Wohnen“ ist ein Hilfsangebot, das keine ständige Betreuung beinhaltet. Es zielt insbesondere darauf ab, dass die Betroffene/der Betroffene soweit wie möglich
- von stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfe unabhängig wird
- seinen Alltag selbstständig bewältigt
- lernt, zwischenmenschliche Beziehungen aufzubauen und zu gestalten
- eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Tätigkeit ausüben kann
Um diese Ziele zu erreichen, erhält der psychisch kranke Mensch im Rahmen des „Ambulant betreuten Wohnens“ Hilfestellungen und Anleitungen zum Beispiel:
- bei der Sauberhaltung des persönlichen Bereichs
- beim Einkaufen und Kochen
- bei der Arbeitssuche
- bei Arzt- und Behördengängen
- bei der Bewältigung persönlicher Probleme
- bei der Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung
- Unterstützung von Angehörigen und sonstigen Bezugspersonen
Andrea Jacobs, Dipl. Sozialarbeiterin/-pädagogin
Sandra Feld-Travnicek, Dipl.-Sozialarbeiterin
Stefanie Simon, Sozialarbeiterin B.A.
Sylvie Altmeyer, Dipl.-Sozialarbeiterin
Josefine Boßmann, Hauswirtschaftskraft