FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
SKM ist im ursprünglichen Sinne die Abkürzung für
Sozialdienst Katholischer Männer. Im Rahmen des Fortschreitens der Öffnung für weibliche Mitglieder wurde der Name auf Bundesebene geändert. Im Oktober 1991 beschloss die Vertreterversammlung die neue Bezeichnung
SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste e.V..
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Wir bieten im Projekt „Selbstbestimmtes Wohnen“ 2 Wohnformen an.
In einer unserer Wohngruppen kostest ein vollmöbliertes Zimmer 320,- € pro Monat inklusive der Nebenkosten (Stand Juni 2025).
In unserem Appartementhaus kostet ein 1-2 Zimmer Appartement mit Singleküche ohne Möbel 500,- € pro Monat inklusive der Nebenkosten (Stand Juni 2025).
Nein! Es handelt sich um ein ambulant betreutes Wohnen, in dem sich jede/r Bewohner/in selbst versorgt. Sowohl innerhalb der Wohngruppe als auch innerhalb des Appartementhauses besteht die Möglichkeit, sich seine Mahlzeiten zuzubereiten. Wenn eine Bewohnerin/ein Bewohner selbst nicht kochen kann oder nicht kochen möchte, kann alternativ ein Fahrbarer Mittagstisch geordert werden.
Nein! Die Kosten für die Betreuung durch die Sozialarbeiter/innen des SKM werden durch das Landesamt für Soziales in Saarbrücken übernommen. Hierfür muss vor der Aufnahme in unser Betreuungsangebot ein entsprechender Antrag dort gestellt werden und die Kostenzusage vorliegen.
In Einzelfällen, wenn Bewohnerinnen/Bewohner vermögend sind (Freibetrag Stand 2025: 67.410 €), müssen sie die Kosten der Eingliederungshilfe selbst tragen, bis Ihr Vermögen unterhalb der Freibetragsgrenze liegt.
Eingliederungshilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe in Deutschland, die Menschen mit einer Behinderung (körperlich oder seelisch) oder bei drohender Behinderung dabei unterstützen soll, dennoch gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Eine Einschränkung im Rahmen eines Pflegegrades 1 kann durch eine „Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes“ kompensiert werden. Das heißt, es kommt 14-tägig eine Putzhilfe zu Ihnen, die unterstützend bei der Hausarbeit unter die Arme greift.
Das ambulant betreute Wohnen setzt allerdings ein hohes Maß an Eigenverantwortung voraus und die Sozialarbeiter/innen können, und dürfen keine pflegerischen Tätigkeiten übernehmen. Wenn durch eine eingetretene Pflegebedürftigkeit z.B. die Körperhygiene, die Versorgung mit Nahrung oder die Erledigung grundlegender Haushaltstätigkeiten nicht mehr gewährleistet ist, ist die Betreuung durch das Ambulant betreute Wohnen des SKM nicht mehr ausreichend. Dies bedeutet, dass eine andere Wohnform mit höherer Betreuungsintensität gefunden werden muss.